„500 Jahre Bauernkrieg“ | Teil 11: Medien als Ausstellungsinhalte – Quellen, Rechte, Copyrights

Schon bald können sich die Besucher*innen von „PROTEST! Von der Wut zur Bewegung“ auf großformatige Bilder, historische Fotoaufnahmen, begehbare Videoinstallationen und spannende Filmsequenzen freuen. Das Besondere an der kommenden Großen Landesausstellung ist, dass die Ausstellungsinhalte erlebnisorientiert vermittelt werden. Hierbei kommen auch zahlreiche visuelle Medien zum Einsatz. Das macht es für die Ausstellungsmacher*innen jedoch nicht einfacher, denn bei der Recherche und anschließenden Verwendung des Bildmaterials müssen viele Dinge beachtet werden. Im elften Teil unserer Serie „500 Jahre Bauernkrieg“ berichtet Judith Knippschild von ihren Aufgaben.

Recherche

Zu sehen ist der Prolog der Ausstellung. Links und rechts befinden sich Leinwände mit Bildprojektionen verschiedenster Demonstrationen.

Abb. 1: Ein erster Blick in die „PROTEST!“-Ausstellung

Ganz offensichtlich ist das Internet mit seinem Zugang zu diversen Plattformen und Bilddatenbanken neben Büchern, Zeitschriften und Archiven ein hervorragendes Recherche-Tool. Dennoch erwies sich die Suche nach aussagekräftigem Bildmaterial mitunter als mühevoll. Seit den späten 2000er-Jahren wird zwar viel und gerne mit Smartphones fotografiert und gefilmt. Historische Aufnahmen von Protesten aus dem 20. Jahrhundert sind im Netz jedoch nur in geringerem Umfang zugänglich. Insbesondere Filmaufnahmen von Demonstrationen vor sechzig oder siebzig Jahren sind rar. In diesem Fall waren der Mitschnittservice und Archivteams der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender bei der Recherche eine große Hilfe.

Bildrechte

Viel bedeutsamer jedoch ist, dass alle Filmaufnahmen und Bilder urheberrechtlich geschützt sind: Gemäß § 1 des Urheberrechtsgesetzes schützt das Urheberrecht die Werke von Urheber*innen aus den Bereichen Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dieser Schutz erlischt 70 Jahre nach dessen/deren Tod. Erst dann gilt das Werk als gemeinfrei und kann ohne Einwilligung vervielfältigt, verändert und veröffentlicht werden. Selbst schnell gemachte „Schnappschüsse“, etwa auf Demonstrationen, unterliegen dem Urheberrechtsschutz. In diesem Fall endet der Schutz nach 50 Jahren. Daraus folgt, dass die Urheberin oder der Urheber der Aufnahme zwingend kontaktiert werden muss, selbst wenn die Fotografie beispielsweise auf Facebook, Instagram, Twitter und Co. „gefunden“ wurde.

Creative Commons

Jedoch können die Bildinhaber*innen das Werk selbst als gemeinfrei kennzeichnen. Werke, die nun zur „Public Domain“ gehören, also Allgemeingut sind, dürfen ohne Restriktionen genutzt werden. Das Werk wird hierbei mit folgendem Symbol versehen:

Dies ist bei weitem nicht das einzige Zeichen! Sogenannte Creative Commons Lizenzen dienen der Rechtefreigabe von Werken zu unterschiedlichen Bedingungen. Beispielweise darf das Bild verwendet werden, aber nicht verändert. Oder aber es darf nicht für den kommerziellen Gebrauch genutzt, sprich das Bild darf nicht auf ein T-Shirt gedruckt und verkauft werden.

Namensnennung
Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Namensnennung – Keine Bearbeitung
Namensnennung – Nicht kommerziell
Namensnennung – Nicht kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitung

Bildplattformen

Allerdings stehen die wenigsten Bildwerke der Public Domain zur Verfügung. Hilfreich sind daher Bildagenturen, die sich auf den Verkauf von Lizenzen spezialisiert haben. Dazu gehören beispielsweise Getty Images, Reuters Pictures, Picture Alliance und Imago Images. Auch für unsere Ausstellung wurden mehrere Bilder und Filmsequenzen bei Agenturen eingekauft. Abhängig von der gezeigten Bildgröße, der Laufzeit der Ausstellung, dem Präsentationsmedium — z.B. gedruckt oder per Beamer projiziert – und vielen weiteren Faktoren werden die Kosten für die Lizenzen errechnet. Die Kosten für den Bildeinkauf summieren sich schnell! Glücklicherweise gibt es einige Bild- und Videoplattformen, die eine große Anzahl gemeinfreier Bilder verwalten, darunter Wikimedia Commons, Flickr, PublicDomainPictures und Vimeo.

Vorsicht Personenrecht!

§ 22 des Kunsturhebergesetztes bestimmt, dass Personenfotos grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden dürfen. Ohne Einwilligung dürfen Bilder von Personen gezeigt werden, die nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen oder aber an Versammlungen teilnehmen. Porträtaufnahmen sind generell nicht erlaubt, die Versammlung muss im Vordergrund stehen. Markante Personen, die das Bild tragen, können aber unter Umständen ihm Rahmen von zeitgeschichtlichen Ereignissen veröffentlicht werden. Das Ausstellungsteam musste also genau abwägen, welche Fotografien und Filme ohne Bedenken ausgewählt werden konnten.

Bildqualität

Und zu guter Letzt galt es, die Qualität der Bildwerke zu beachten. Viele Bilder, die bei der Recherche vielversprechend aussahen, erwiesen sich als „zu klein“. Das bedeutet, die Anzahl der Pixel, aus denen die digitalen Bilder zusammengesetzt sind, war zu gering. Da viele Bilder in der Ausstellung großformatig abgebildet werden, musste die jeweilige Bildauflösung genau geprüft werden.

Hinter den beeindruckenden Bildern und Installationen der Schau steckt also eine zeitintensive Recherche und akribisches Prüfen der Bildrechte – ein Aufwand, den man als Besucher*in der „PROTEST!“-Ausstellung kaum erahnt. Und dies ist nur ein kleiner Teil der Aufgabengebiete, die in den Vorbereitungen zu der Großen Landesausstellung stecken!

 

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Abbildungsnachweis und Nutzungsbedingungen

Beitragsbild: Landesmuseum Württemberg, Stuttgart (CC BY-SA 4.0)
Abbildung 1: Landesmuseum Württemberg, Stuttgart (CC BY-SA 4.0)

 


Die Große Landesausstellung „500 Jahre Bauernkrieg“ wird gefördert aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg, der Baden-Württemberg Stiftung, der Sparkassen-Finanzgruppe, der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke, des Landkreises Biberach, der Eva Mayr-Stihl Stiftung, der Berthold Leibinger Stiftung, der Heidehof Stiftung sowie der Heinz und Heide Dürr Stiftung.

Logos der Förderer der Großen Landesausstellung 204/25

 

 

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